Verkehrsrecht
Verkehrsunfall und Bußgeldverfahren – was tun?
Das Verkehrsrecht mit all seinen Untergruppierungen und Verzweigungen in andere Rechtsgebiete wird von vielen Unfallbeteiligten häufig unterschätzt. Allein im Jahr 2014 wurden bundesweit ca. 2,4 Millionen Unfälle polizeilich registriert; ca. 390.000 hiervon mit Personenschäden. Die Ebene des reinen Schadensersatzrechts ist hierbei sehr schnell verlassen, und der Unfallbetroffene findet sich mit Fragen des Sozial-, Renten- oder sogar Schwerbehindertenrechts konfrontiert und ist hierbei zwangsläufig überfordert.
Immer häufiger ist zu beobachten, dass Haftpflichtversicherungen des gegnerischen Unfallbeteiligten auch bei eigenem Unverschulden keine umfängliche Schadensregulierung mehr vorsehen. Hintergrund ist ein kosteneffektives Schadensmanagement, um die Kosten eines Haftpflichtschadens möglichst gering zu halten. Hier ist äußerste Vorsicht geboten.
Als an einem Verkehrsunfall unschuldig Beteiligter haben Sie grundsätzlich das Recht, anwaltliche Hilfe auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Nur so werden Ihre individuellen Interessen und Ansprüche hinreichend berücksichtigt und gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung vertreten und durchgesetzt. Wir realisieren Ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche effektiv und umfassend.
Auch bei Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren sollte in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für mehrere hunderttausend Autofahrer Ärger. Schon finanziell kann es durch Bußgelder zu erheblichen Einbußen kommen, nicht selten aber droht auch bei Verlust der Fahrerlaubnis der Verlust des Arbeitsplatzes.
Das straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren ist gekennzeichnet durch hohe Komplexität und für den Laien nicht mehr überschaubare Rechtsprechung. Professionelle Hilfe durch Rechtsanwälte ist schon daher unabdingbar, umso mehr aber in Anbetracht der Tatsache, dass die hohe Technisierung bei der Messung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zahlreiche Fehlerquellen eröffnet, die zu falschen Strafzumessungen führen.
Nur ein Rechtsanwalt kann für Sie Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten beantragen und dadurch überprüfen, ob der Ihnen vorgeworfene Verkehrsverstoß überhaupt nachweisbar oder aber begründet ist. Nicht selten kann ein im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verhängtes Fahrverbot berufliche und damit auch familiäre Existenzen gefährden.
Soweit kein vorsätzlicher Verkehrsverstoß vorliegt, werden die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit in der Regel von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt.