Rechtsanwälte Meyer & McCoy in Neustadt an der Weinstraße

Erbrecht

In den Jahren 2015 bis 2025 findet in Deutschland infolge von Erbschaften ein Vermögenstransfer von noch nie da gewesenen Dimensionen statt. Noch nie war eine Generation älterer Menschen so ver­mö­gend, und noch nie durfte eine Generation von Erben eine derartige Nachlassmasse erwarten. Die Planung dessen, was nach dem eigenen Ableben mit Vermögen und Besitztümern passieren soll, ist oft keine leichte Angelegenheit.

Will man sicherstellen, dass das eigene Vermögen zielgerichtet und geordnet der nächsten Generation zugutekommt, so ist die Errichtung eines Testaments/Erbvertrages unumgänglich und dringend geboten.

Testament
Familie beim Tauziehen
Erbschaftserklärung

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts und bieten Ihnen eine umfassende und kompetente Betreuung, angefangen von der Errichtung von Testamenten, der Frage der Vermögensnachfolge bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Erb-oder Pflichtteilsansprüchen.
Gerade auch zur Vermeidung und Vorbeugung von potentiellen Erbstreitigkeiten stehen wir Ihnen als zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT – Rechtsanwalt Marcus Michael Meyer | DVEV – Rechtsanwältin Monika McCoy), für die professionelle Abwicklung Ihres Nachlasses zur Verfügung.

Die erbrechtliche Beratung bezieht sich auf alle Fragen, die im Zusammenhang stehen mit:

  • Was passiert mit meinem Vermögen nach meinem Tod?
  • Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
  • Wie errichte ich ein rechtswirksames Testament?
  • Was kann ich in einem Testament alles regeln?
  • Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
  • Was ist nach dem Tod eines Angehörigen zu beachten?
  • Wie wird eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt?
  • Muss ich oder meine Erben Erbschaftssteuer bezahlen?
  • Was versteht man unter Testamentsvollstreckung?
  • Ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
  • Wer wird Testamentsvollstrecker?

Vor­sor­ge­voll­mach­t und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Dass man seinen Willen aufgrund von Krankheit einmal nicht mehr selber erklären und bestimmen kann, erscheint im gesunden Zustand schwer vorstellbar. Dennoch geraten Tausende mit Menschen plötzlich und ohne jegliche Vorwarnung in genau diese Si­tua­ti­on. Die Folge ist Stillstand auf der ganzen Linie. Dass Ihr Ehegatte, Ihre Kinder oder aber Ihr Lebenspartner Sie ohne Weiteres in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens einfach vertreten kann, ist ein Irrglaube.
Um keine wichtige und kostbare Zeit bis zur Errichtung einer gerichtlichen Betreuung zu verlieren, erstellen Sie im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht.
Wir unterstützen und beraten Sie über Inhalt und Form der für Sie individuellen Vorsorgevollmacht bis hin zur unterschriftsreifen Vorsorgevollmacht.

Patientenverfügung

Selbstverständlich werden Sie auch bei der Abfassung einer Patientenverfügung von unserer Kanzlei umfassend beraten. Wir erläutern und verfassen für Sie Ihre individuelle Pa­tien­ten­ver­fü­gung, damit auch diesbezüglich Ihrem Willen in jedem Fall Rechnung getragen wird.