Rechtsanwälte Meyer & McCoy in Neustadt an der Weinstraße

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Ende eines Schildbürgerstreichs

Wegen eines Verfahrensfehlers gelten alte Verkehrsschilder auf unbestimmte Zeit weiter.

Vor 18 Jahren, also 1992, haben zahlreiche Verkehrsschilder eine kosmetische Überarbeitung erfahren. Seither dürfen nur noch die neuen Schilder aufgestellt werden, alte Schilder behielten aber weiter ihre Gültigkeit. Das änderte sich im letzten Jahr: Zunächst war die zum 1. September 2009 beschlossene Änderung der Straßenverkehrsordnung nur Spezialisten aufgefallen. Doch nachdem sich immer mehr Städte und Gemeinden zu Wort meldeten, wurde auch die breite Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass hier ein Schildbürgerstreich gelungen war. Den von einem Tag auf den anderen war die Übergangsfrist für alte Verkehrsschilder gestrichen worden, die Kommunen sollten einige hundert Millionen Euro für den kurzfristigen Austausch aller noch verbliebenen Schilder mit altem Design ausgeben.

Dass nun alle alten Verkehrsschilder ungültig sein sollten, führte zu schwierigen rechtlichen Sachverhalten: Geht es bei Parksündern, die sich nun auf ein ungültiges Parkverbotsschild berufen konnten, nur um ein paar Euro, wird es bei der Schuldfrage in einem Unfall wegen eines missachteten Warnschildes nach altem Design schon schwieriger. Große Erleichterung für die Kommunen bringt daher die Entdeckung des neuen Bundesverkehrsministers, dass die von seinem Vorgänger betrieben Abschaffung der Übergangsregelung wegen Formfehlern nichtig ist. Damit bleiben die alten Schilder weiterhin auf unbegrenzte Zeit gültig und müssen nur noch ausgetauscht werden, wenn sie beschädigt oder verblichen sind. Das bedeutet aber auch, dass jeder Parksünder seinen Strafzettel bezahlen muss und sich nicht mehr auf ein ungültiges Verbotsschild berufen kann.


Blick in die Kanzlei