Rechtsanwälte Meyer & McCoy in Neustadt an der Weinstraße

Aktuelles



Bauen, Mieten und Vermieten

Seit Anfang April liegt der Entwurf für das Eigenheimrentengesetz vor, mit dem die Riester-Förderung auf selbstgenutzte Wohnimmobilien ausgeweitet wird.
Eine Gesetzesänderung soll es in Zukunft endlich ermöglichen, den Großteil des angesparten Riester-Vermögens auch für eine selbstgenutzte Immobilie zu verwenden.
Ein Wohnungseigentümer muss auch dann auf Verlangen anderer Miteigentümer einen Dachgarten entfernen, wenn er diesen nach seinem Einzug umfangreich neu gestaltet hat.
In Wohnungsmietverträgen sind Klauseln, wonach der Vermieter der Haltung von Haustieren in jedem Fall vorher zustimmen muss, unwirksam.
Starre Klauseln in Mietverträgen über die Renovierung oder eine Quotenabgeltung sind unzulässig und damit unwirksam.
Ansprüche aus einem grundstücksbezogenen Gerichtsvergleich gehen beim Eigentumserwerb mit über und können auch noch nach Jahrzehnten geltend gemacht werden.
Bauträger müssen bei bereits eingetretenem Verzug dem Bauherrn einen genauen Fristenplan für die Fertigstellung vorlegen, der die größtmögliche Anstrengung berücksichtigt.
Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann möglich, wenn nur ein Gesellschafter der als Vermieter auftretenden GbR berechtigten Eigenbedarf nachweisen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.
Miteigentümer einer Wohnungsgemeinschaft müssen versuchen, Schäden zunächst über die Gebäudeversicherung zu regeln, bevor sie einander verklagen.

Blick in die Kanzlei