Rechtsanwälte Meyer & McCoy in Neustadt an der Weinstraße

Aktuelles



Private Rechtsgeschäfte

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte der von Verspätung betroffenen Flugpassagiere.
Ein Schadensersatzanspruch geht nicht verloren, nur weil der erste Schaden bei der Reparatur eines weiteren Schadens mitbehoben worden ist.
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Anlegern gestärkt, wenn es um den Nachweis einer mangelhaften Beratung geht.
In zwei Schritten wird die Einlagensicherung der Banken auf 100.000 Euro angehoben und in anderen Bereichen ebenfalls verbessert.
Fluggesellschaften dürfen ihren Kunden in ihren AGB keine feste Abfolge für die gebuchten Flüge vorschreiben.
Ein Geschädigter kann die Kosten für einen eingeschalteten Sachverständigen nur geltend machen, wenn der zu erwartende Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Anlagevermittler müssen zumindest bei altbekannten Anlegern nicht vor jeder neuen Anlageentscheidung ein Beratungsgespräch anbieten.
Ansprüche geprellter Anleger beginnen erst dann zu verjähren, wenn diese Namen und Anschrift des Ersatzpflichtigen kennen.
Wer einen angreifenden Raubvogel erlegt, muss dessen Besitzer keinen Schadensersatz zahlen.
Kaskoversicherungen müssen auch für den Diebstahl eines Fahrzeugs während der Probefahrt aufkommen.

Blick in die Kanzlei